AGBs
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Allgemeines
Nachstehende Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden vom Auftraggeber anerkannt und bilden die Grundlage des Kaufvertrages. Anders lautende Vereinbarungen sowie mündliche, telegrafische und telefonische Abmachungen müssen im Vertrag bzw. unserer Auftragsbestätigung besonders erwähnt werden. Vertragsbestandteil sind die VOB/B und die VOB/C in der neuesten aktuellen Fassung.
1. Angebote und Preise
Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend bis zum erfolgten Vertragsabschluss bzw. unserer Auftragsbestätigung. Abschlüsse und Absprachen unserer Vertreter bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die Preise sind auf Grund der heutigen Material- und Lohnkosten kalkuliert. Sollten sich unsere Kosten durch unvorhergesehene Änderungen von Preisfaktoren (Verteuerung des Materials, Erhöhungen der Löhne und öffentliche Abgaben usw.) erhöhen, so sind wir zu einer Angleichung unserer Verkaufspreise berechtigt.
2. Wird uns durch Ereignisse höherer Gewalt – wie Mobilmachung, Krieg , Aufruhr, Streik, sowie Betriebsstörungen jeglicher Art, Ausfall von Rohstoffquellen – oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse eine rechtzeitige Lieferung unmöglich, so können wir vereinbarte Lieferfristen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinaus verschieben oder nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten, sofern dieser noch nicht erfüllt ist.
3. Lieferzeit
Die im Angebot angegebene ungefähre Lieferzeit versteht sich von dem Tage an, an welchem die genauen Maße in unserem Besitz sind. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur dann zulässig, wenn eine uns gestellte angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist.
Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
4. Mängelrügen
Werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb 8 Tagen nach Anlieferung der Ware vorgebracht werden, bei Lieferung mit Montage innerhalb 8 Tagen nach Fertigstellung der Montage. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Abschlagszahlungen entsprechend den Bauleistungen.
5. Garantie
Reparaturen 1/2 Jahr, Neuinstallation 4 Jahre, Elektrische Antriebe 2 Jahre
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Geht das vorbehaltene Eigentum durch Einbau der gelieferten Gegenstände in ein Gebäude des Auftraggebers unter, so ist der Auftragnehmer dennoch berechtigt, die gelieferten und eingebauten Waren wegzunehmen und sich anzueignen, sofern der Auftraggeber ganz oder teilweise in Zahlungsverzug gerät. Der Auftraggeber gestattet schon jetzt zu diesem Zweck unwiderruflich Zutritt zu seinen Räumen. Ist die Wegnahme nur unter Beschädigung sonstiger Teile oder Gebäudeausstattung möglich, so entfällt die Pflicht zur Instandsetzung. Die Kosten für die Wegnahme werden nach Zeitaufwand berechnet.
Pfändungen der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware oder der sicherungshalber abgetretenen Forderungen durch Dritte sind sofort anzuzeigen.
7. Auftragsbestätigungen
Gelten als anerkannt, falls nicht postwendend dagegen Einwendungen erhoben werden .
8. Zahlungsbedingungen
Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart, verstehen sich Rechnungsbeträge rein netto. Skonto-, Fracht-, Portoabzüge etc. können nicht anerkannt werden. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern kein anderes Ziel angegeben ist. Bei Überschreitung der angegebenen Zahlungstermine werden die jeweils handelsüblichen Verzugszinsen berechnet.
9. Erfüllungsort ist für beide Teile Nürnberg.
Ist der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen , so ist der Gerichtsstand je nach der sachlichen Zuständigkeit entweder das Amtsgericht oder das Landgericht Nürnberg.
Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
10. Mindestmaßberechnung
1,5 qm bei Rolladen – 0,6 qm pro Flügel bei Klappladen, 1 qm bei Stoffen
11. Bauseits zu leistende Arbeiten
Für die Montage setzen wir voraus, dass die Fenster entsprechend vorbereitet sind und evtl. erforderliche Mauer-, Putz-, und Stemmarbeiten sowie Gestellung erforderlicher Rüstungen bauseits erfolgen. Die Gerüste müssen den Vorschriften der Baugenossenschaft entsprechen und für die Sonnenschutz-Montage geeignet sein. Evtl. Umrüstungen bauseits. Ein flüssiger, ununterbrochener Montageablauf wird vorausgesetzt. Das Schaffen des erforderlichen Platzes für den aufgewickelten Rolladen und seine Teile, das Ausstemmen und Einsetzen des Mauerkastens, die Ausführung des Rolladenkastens sowie das Anbringen der Beileisten hat bauseits zu erfolgen.
Die Installation der Leitungen sowie der Einbau und Anschluss der Schalter, Steckerkupplungen und Steuergeräte muss gemäß VDE durch einen örtlich zugelassenen Elektro-Installateur erfolgen. Die Kosten hierfür sind in unseren Preisen nicht enthalten.
Anschrift
Lorenz Fensel GmbH
Kreuzburger Straße 6
90471 Nürnberg
Kommunikation
Tel. +49 (0)911 – 80 30 37
Fax +49 (0)911 – 89 98 12
E-Mail: info@lorenz-fensel.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Freitags: 8 – 13 Uhr